Berufsbild: Quereinsteiger

Was sind der Quereinstieg bzw. die Einstiegsqualifizierung?

Der Weg in den Beruf Erzieher*in führt nicht nur über die klassische Ausbildung. Auch eine Einstiegsqualifizierung oder ein Quereinstieg mit beruflichen Vorerfahrungen werden in immer mehr Bundesländern anerkannt.

Vorhandenes Fachwissen kann ein zusätzliches Plus für die Arbeit mit den Kindern darstellen. Denn durch individuelle Zusatzqualifikationen oder Berufsausbildungen (wie Tischler*in, Musiker*in, Kunstpädagog*in etc.) sind (Quer-)Einsteiger*innen auch Fachleute in ihrem jeweiligen pädagogischen Schwerpunkt. Sie können ihre Fachkompetenzen und Interessen in den zahlreichen Bildungsbereichen wie Bewegung, Kunst, Musik, Ernährung, Sprache einbringen. Als Expert*innen ihres Fachs stecken sie die Kinder mit ihrer Leidenschaft und ihrem Wissen an.  Zusätzlich unterstützt werden sie durch die speziell für die jeweilige Funktion ausgestattete Räume.

Wie funktioniert der Quereinstieg?

In Hamburg ermöglicht den Berufseinstieg die „Befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“. Sie wurde 2018 durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration eingeführt. Personengruppen mit bestimmten Berufsabschlüssen und Voraussetzungen können damit leichter eine Tätigkeit in Kitas anstreben. Diese sogenannte „Positivliste“ gestattet beispielsweise Interessierten je nach individuellen Vorkenntnissen durch eine erfolgreich abgeschlossene Einstiegsqualifizierung eine Beschäftigung in der Kita aufzunehmen. Sie umfasst entweder zwei Monate (320 Stunden Theorie- und Praxisanteil) beziehungsweise eine erfolgreich abgeschlossene Quereinstiegs-Qualifizierung (160 Stunden Theorieteil).

Auch Schleswig-Holstein erleichtert seit Januar 2021 einem erweiterten Personenkreis den Einstieg in die Arbeit in Kitas: Bestimmte Berufsgruppen können im Rahmen einer 480 Stunden umfassenden Fortbildung im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung den Status als erste oder zweite Fachkraft erwerben.

Wo kann ich mich weiterbilden?

Einige Schulen und Weiterbildungseinrichtungen bieten diese Kurse mittlerweile an. Auch unser Fortbildungsinstitut WABE International Academy  hat seit 2019 wiederholt Teilnehmer*innen in den Qualifizierungsprogrammen erfolgreich fortgebildet und geprüft.

Überblick: Einstiegswege in den Job in der Kita
  • Aus- bzw. Weiterbildung über Einstiegsqualifizierung:
    Sozialpädagogische Assistenz, staatlich anerkannte Kinderpfleger*innen oder sozialpädagogische Assistent*innen
    –> Qualifiziert für den Einsatz als Zweitkraft
  • Ausbildung:
    Staatlich anerkannte Erzieher*innen, staatlich anerkannte Sozialpädagog*innen, staatlich geprüfte Heilpädagog*innen oder Personen mit vergleichbaren Abschlüssen
    –> Qualifiziert für den Einsatz als Erstkraft
  • Studium :
    Mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss im Haupt- oder Nebenfach Pädagogik, Erziehungswissenschaft sowie zweitem Staatsexamen/ Master für das Lehramt für Grundschulen oder Sonderpädagogik; Nachqualifizierung im Umfang von 80 Stunden in frühkindlicher Pädagogik, Entwicklungspsychologie und Kinderschutz, sofern diese Kenntnisse nicht durch entsprechende Studieninhalte belegt werden können.
    –> Qualifiziert als Erstkraft in einer Kita
  • Studium/Ausbildung:
    Mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder Berufsausbildungen (in den Bereichen Logopädie, Physiotherapie, Ergo- oder Lerntherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, Kinderkrankenpflege, Diakonie, Tanzpädagogik und Musiklehramt sowie abgeschlossener Hebammenausbildung und Ausbildungen zu Pflegefachkräften, Fachmeister*innen, staatl. geprüften Techniker*innen, Betriebswirt*innen und Fachwirt*innen).
    –> Qualifiziert als Erstkraft in einer Kita nach erfolgreich abgeschlossener Nachqualifizierung im Umfang von 80 Stunden in frühkindlicher Pädagogik, Entwicklungspsychologie und Kinderschutz und zusätzlich einer einschlägigen Vortätigkeit im Umfang von mindestens 1000 Stunden innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn des Einsatzes in Kita oder GBS. Liegt die einschlägige Vortätigkeit nicht vor, ist eine Nachqualifizierung (inkl. Kinderschutz) im Umfang von 160 Stunden vorgesehen.